RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss / Allgemeines

(1) Der Vertragsschluss kommt zwischen dem Anbieter der Firma Badmeisterei GmbH, Bußbachstr. 5, D-70619 Stuttgart (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) durch Annahme des vom Auftraggeber übermittelten Angebotes zustande, welches zusammen mit den AGB und der Widerrufsbelehrung versendet wird. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses setzt die Textform (E-Mail ausreichend) voraus. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(2) Vorherige Angebote sind freibleibend. Angebote sind für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Sämtliche Vereinbarungen werden erst durch Bestätigung in Textform verbindlich, die stets als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.


2 Umfang der Leistungen

(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus dem Angebot des Auftragnehmers ergeben.

(2) Im Vorfeld nicht vereinbarte Leistungen sind von dieser Vereinbarung und der vereinbarten Vergütung nicht umfasst. Derartige Leistungen müssen gesondert in Auftrag gegeben und vergütet werden.

(3) Die Ausführung von Leistungen an gesetzlichen Feiertagen und an Wochenenden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.


2a Reisekosten

(1) Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxifahrten, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand berechnet. Für Bahn- und Flugreisen gilt:

  • Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse
  • Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinentes erfolgen in der Economy Class

(2) Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50€ in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart. Die Kilometerpauschale gilt für Hin- und Rückfahrt.

(3) m Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.


3 Gewährleistung, Abnahme, Garantie

Sofern es sich bei der erbrachten Leistung um einen Werkvertrag handelt oder der Auftraggeber Waren erwirbt, gilt Folgendes:

(1) Der Auftragnehmer haftet für Mängel des Werkes/der Sache nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB für Waren und §§ 634 ff. BGB für Werke. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Auftragnehmer gelieferte Werke/Waren 12 Monate. Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistungszeit auf 12 Monate verkürzt.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Auftraggebers Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Werke/Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet das Werk im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abzunehmen. Es gilt § 640 BGB.

(4) Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Auftragnehmers fällt.

(5) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Auftragnehmer gelieferten Werken/Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel / zur jeweiligen Leistung abgegeben wurde. Eine etwaige Garantie des Herstellers bleibt hiervon unberührt.


4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer behält sich gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(3) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, sofern er Unternehmer ist und eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt. Alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber in Höhe des vollständigen Rechnungswertes vorzeitig an den Auftragnehmer ab. Die Verarbeitung der Ware hat auf die Wirksamkeit der Abtretung keinen Einfluss. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, ohne dass die Befugnis des Auftragnehmers zur Einziehung der Forderungen davon berührt wird. Der Auftragnehmer sieht von einer Einziehung der Forderungen solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und/oder der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer abschlagsfrei erfüllt, und/oder nicht in Zahlungsverzug gerät.


5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich an der Erfüllung des Vertrages dergestalt mitzuwirken, dass der Auftragnehmer die Arbeiten reibungslos durchführen kann. Dem Auftragnehmer sind insbesondere alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu übermitteln, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dem Auftragnehmer ist zu allen Räumlichkeiten Zutritt zu gewähren, sofern erforderlich. Schäden aufgrund von unzureichender Informationen gehen zu Lasten des Auftraggebers (auf § 9 wird verwiesen).

(2) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der Leistung/Ware selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für baurechtliche Vorschriften. Der Auftraggeber ist für die Einholung einer etwaig erforderlichen Baugenehmigung selbst verantwortlich.

(3) Strom-, Gas- oder Wasseranschluss werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

(4) Verstößt der Auftraggeber gegen die Pflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt den entstandenen Mehraufwand (z.B. zusätzliche Arbeitskosten) in Rechnung zu stellen.


6 Vergütung und Zahlungsabwicklung

(1) Der Auftragnehmer berechnet seine Leistungen auf Grundlage einer Vergütung je Stunde oder eines Pauschalhonorars. Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen werden nur nach Vereinbarung der Parteien erbracht. Die vereinbarten Preise gelten je Mitarbeiter, soweit nicht abweichend vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Anzahlung und je nach Fertigstellung Teilbeträge zu verlangen. Verwiesen wird hierzu auf das Angebot des Auftragnehmers. Beim Kauf einer Ware ist der komplette Betrag mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel fällig, soweit nicht abweichend vereinbart.

(3) Die Zahlungsmethode richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.

(4) Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart und ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(5) Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich der Auftraggeber in Verzug befindet.


6a Preise und Versand

(1) Alle Preise, die auf der Website und in Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.

(2) Die Produkte können per Post / Spedition zugestellt werden. Über die Speditionskosten informiert der Auftragnehmer in seinem Angebot.

(3) Das Versandrisiko trägt der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.


7 Verhinderung des Auftragnehmers

(1) Soweit der Auftragnehmer krankheitsbedingt oder aus Gründen der höheren Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit/Leistungszeit um die Dauer der Verhinderung.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet aber berechtigt während der Verhinderung die Leistung durch einen Dritten erbringen zu lassen. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Dritten entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten. Die vereinbarte Abrechnung der Parteien kommt zur Anwendung.


8 Kündigung, Stornierung

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(3) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Empfänger

(4) Eine Stornierung des Vertrages wird ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt, wenn dieser Verbraucher ist. Auf die Widerrufsbelehrung wird verwiesen.


9 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Abs. 1 bleibt unberührt.

(4) Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


10 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Auftragnehmer bei der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter, Auftraggebern) verarbeiten muss, versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der Betroffenen eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Sofern zwischen den Parteien eine Fernwartung vereinbart wird, erklärt der Auftraggeber seine jederzeit widerrufliche Einwilligung, wonach der Auftragnehmer sich in Absprache mit und in Anwesenheit des Auftraggebers in sein Computersystem einwählen kann um eine Wartung durchzuführen.

(4) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(5) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(6) Der Auftragnehmer versichert technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen.


11 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit dieser Unternehmer ist und eine Nennung nicht explizit ausgeschlossen wurde.

 
12 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13 Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Mit Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

(4) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden vereinbart werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Textform. Vereinbarungen in schriftlichen Angeboten der Parteien gehen diesen AGB vor, sofern Widersprüche zu den AGB bestehen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: Januar 2020